© Herrmann Knecht

Weisel-Wappen

Willkommen bei der Gemeinde Weisel
Rhein-Lahn-Kreis / Verbandsgemeinde Loreley

19.00 Uhr im Rathaus in Weisel.

Anwesend:

  1. Vorsitzender Ortsbürgermeister Ottmar Kappus
  2. Gottfried Göttert -  1. Ortsbeigeordneter
  3. Andreas Schmelzeisen - Ortsbeigeordneter
  4. 4. André Dillenberger - Ortsbeigeordneter
  5. 5. Die Ratsmitglieder:
    Benjamin Kappus (bis 21.23 Uhr)
    Hermann Knecht
    Hubert Erdkamp
    Harro Hölzer
    Theo Bernhard
    Andreas Biermann
    Heinz Schupp
    Klaus Mallmann
    Christine Erbach (bis 21.08 Uhr)
    Günter Göttert
    Herbert Schuck

Entschuldigt gefehlt: Steffen Fluck, Marion Bitz       
                
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 12.02.2015 veröffentlicht in der Wochenzeitung am 20.02.2015, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-5 öffentlich und zu Punkt  6-7 nicht öffentlich statt.

Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16.
Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Vorstellung ABW Seniorenpension „Eine alternative Wohnform für Senioren und Pflegebedürftige“ durch Herrn Menz vom Kompetenzzentrum Kastellaun GmbH
  2. Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsgebiet Weisel     Vorlage Nr. 01/2015, WP2014/2019
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2016 Vorlage Nr. 02/2015, WP 2014/2019
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer neuen Hausnummer
  5. Mitteilungen, Anfragen und Einwohnerfragen

Nicht öffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten
  2. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Ottmar Kappus eröffnet die Sitzung und bittet den Gemeinderat, die Sitzung um einen neuen Punkt 4, „Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer neuen Hausnummer“, zu erweitern.
Dem stimmt der Rat einstimmig zu.
Die Niederschrift vom 09. Februar 2015 wird ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Vorstellung ABW Seniorenpension „Eine alternative Wohnform für Senioren und Pflegebedürftige“ durch Herrn Menz vom Kompetenzzentrum Kastellaun GmbH

Die ABW Seniorenpension steht im Einklang mit dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG).Ambulant vor stationär ist hier das Stichwort. Bei der Seniorenpension handelt es sich um eine vorrangig für ältere, pflegebedürftige und auch demenziell erkrankte Personen eingerichtete, ambulante Wohnform für bis zu 12 Personen(Ausbau auf 2X12 ist möglich). Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf Wohnraumvermietung, Verpflegungs- und Betreuungsdienstleistungen. Die Pension wird innerhalb der Ortschaft primär für Mitglieder der Gemeinde oder Nachbargemeinden durch Existenzgründer betrieben, die aus dem Alten/Krankenpflegesektor kommen. Die Immobilie, in der sich die Pension befindet, gehört dabei der Gemeinde. Der aus einem Kommunalkredit der Gemeinde entstehende Kapitaldienst wird durch die Pacht des Betreibers gedeckt. In der ABW Seniorenpension liegen die Kosten für die Unterbringung und sämtliche Dienstleistungen – unabhängig von der Pflegestufe – bei ca. 1.500,00€ monatlich. Für die aufkommenden Kosten der ambulanten Pflege reicht in der Regel die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung aus. Das Bauobjekt muss folgende Auflagen nach dem LWTG erfüllen:
- Barrierefreiheit
- Raumgröße Einzelzimmer mindestens 14 qm
- Raumgröße Doppelzimmer mindestens 20 qm
- Behindertengerechte sanitäre Anlagen
- Gesellschaftsraum für Integrationsarbeiten
- Nebenraumangebot: Abstellraum, Gästetoilette
Ferner verlangt das LWTG
- Trennung in Miet- und Betreuungsvertrag
- Keine Kopplung der Verträge
- Wahlfreiheit bei unterschiedlichen Leistungen
- Sicherstellung der Präsenz „Rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob er einer Vorabprüfung des Vorhabens (Neubau) durch das Kompetenz Zentrum Kastellaun zustimmt.

Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsgebiet Weisel    
Vorlage Nr. 01/2015, WP 2014/2019

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Weisel stimmt dem Satzungsentwurf über die Einziehung von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsgebiet der Ortsgemeinde Weisel zu.

Abstimmung:    -mit 3 Enthaltungen-


Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2016
Vorlage Nr. 02/2015, WP 2014/2019

Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde Weisel beteiligt sich an der europaweiten Bündelausschreibung für Strombezug ab 01.01.2016, die der Landkreis Limburg-Weilburg für die Kommunen und kommunalen Einrichtungen der Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Hochtaunus und Rhein-Lahn durchführt und schließt dafür den beiliegenden Teilnehmervertrag mit dem Landkreis Limburg-Weilburg ab.

Abstimmung:    -Einstimmig-


Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer neuen Hausnummer

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Flurbezeichnung zu.

Abstimmung:    -Einstimmig-


Punkt 5
Mitteilungen, Anfragen und Einwohnerfragen

Mitteilungen

Anfragen

Antwort Ortsbürgermeister Ottmar Kappus

Andreas Biermann soll dies nochmals prüfen.

Einwohnerfragen