© Herrmann Knecht

Weisel-Wappen

Willkommen bei der Gemeinde Weisel
Rhein-Lahn-Kreis / Verbandsgemeinde Loreley

19.00 Uhr im Rathaus in Weisel.

Anwesend:

  1. Vorsitzender Ortsbürgermeister Ottmar Kappus
  2. Andreas Schmelzeisen - Ortsbeigeordneter
  3. Die Ratsmitglieder:
    Christine Erbach
    Benjamin Kappus
    André Dillenberger
    Hermann Knecht
    Hubert Erdkamp
    Harro Hölzer
    Steffen Fluck
    Günter Göttert
    Herbert Schuck
    Andreas Biermann
    Marion Bitz
    Heinz Schupp
    Klaus Mallmann

Entschuldigt hat gefehlt: Gottfried Göttert, Theo Bernhard

Protokollführerin: Nicole Dillenberger

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 01.09.2014 veröffentlicht in der Wochenzeitung am 05.09.2014, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist. Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-6 öffentlich, und zu Punkt 1-3 nichtöffentlich statt.

Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16. Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Wahl eines weiteren Beigeordneten
  2. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten
  3. Wahl von Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretern
    1. Haupt- und Finanzausschuss
    2. Bau- und Liegenschaftsausschuss
    3. Rechnungsprüfungsausschuss
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
  5. Beratung und Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss) über die Neugestaltung des Rathausvorplatzes und die weitere Vorgehensweise
  6. Mitteilungen, Anfragen und Einwohnerfragen

Nicht öffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten
  2. Personalangelegenheiten
  3. Mitteilungen

Öffentliche Sitzung

Punkt 1
Wahl eines weiteren Beigeordneten

Durch die Änderung des § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Weisel wurde die Zahl der zu wählenden Beigeordneten auf 3 erhöht.
Gem. § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Gem. § 25 Abs. 8 Satz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt. Die Ratsmitglieder Steffen Fluck und Harro Hölzer werden vom Vorsitzenden für den Wahlvorstand bestimmt. Für die Wahl zum weiteren Beigeordneten wird sodann gem. § 40 Abs. 2 GemO André Dillenberger vorgeschlagen. Für die geheime Abstimmung wurde ein separater Raum, Abstimmungsurne und ein Schreibstift bereitgestellt. Die Kennzeichnung der Stimmzettel erfolgt mit Ja, Nein oder Enthaltung. Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe auf. Das Stimmrecht des Vorsitzenden hat gem. § 36 Abs. 3 GemO geruht.

Ergebnis der Abstimmung: -12 Ja Stimmen- - 1 Nein Stimme- - 1 Enthaltung –

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Andre Dillenberger mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GemO) und zum weiteren Beigeordneten gewählt ist.

Punkt 2
Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Beigeordneten

Der neue Beigeordnete, André Dillenberger, wird durch den Ortsbürgermeister unter Hinweis auf § 54 GemO sodann nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Weisel ernannt. Sodann vereidigt der Ortsbürgermeister den Ortsbeigeordneten. Dieser wiederholt dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Anschließend führt der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in sein Amt ein.

Punkt 3
Wahl von Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretern

Der Haupt- und Finanzausschuss, sowie der Bau- und Liegenschaftsausschuss ist jeweils mit 6 Vertretern und 6 Stellvertretern zu besetzen. Dies bedeutet je Fraktion für jeden Ausschuss 2 Vertreter und 2 Stellvertreter. Diese müssen auch nicht zwingend Gemeinderatsmitglieder sein, jedoch sollte aber mindestens die Hälfte mit Ratsmitgliedern besetzt sein.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3 Vertretern und 3 Stellvertretern. Dies bedeutet je Fraktion 1 Vertreter und 1 Stellvertreter, dies müssen jedoch Ratsmitglieder sein. Da keine schriftliche Abstimmung beantragt wird und keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen wurden, kann die Abstimmung per Akklamation blockweise erfolgen.

a) Haupt- und Finanzausschuss

  1. Theo Bernhard → Vertretung Steffen Fluck
  2. Marion Bitz → Vertretung Benjamin Kappus
  3. Günter Göttert → Vertretung Gerdi Schmelzeisen-Peil
  4. Horst Lenz → Vertretung Claudia Glittenberg
  5. Harro Hölzer → Vertretung Heinz Schupp
  6. Klaus Mallmann → Vertretung Andreas Biermann

Abstimmung: -Einstimmig-

b) Bau- und Liegenschaftsausschuss

  1. Benjamin Kappus → Vertretung Niels Rudhard
  2. Steffen Fluck → Vertretung Günter Neidhöfer
  3. Hubert Erdkamp → Vertretung Karl-Heinz Ochs
  4. Michael Göttert → Vertretung Horst Lenz
  5. Andreas Biermann → Vertretung Herbert Schuck
  6. Heinz Schupp → Vertretung Ulli Schmelzeisen

Abstimmung: -Einstimmig-

c) Rechnungsprüfungsausschuss

  1. Hermann Knecht → Vertretung Marion Bitz
  2. Christine Erbach → Vertretung Hubert Erdkamp
  3. Herbert Schuck → Vertretung Heinz Schupp

Abstimmung: -Einstimmig-

Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende

Die NASPA-Stiftung hat uns auf Antrag für den Markt 2014/2015 1000.-€ gespendet. Die Annahme der Spende muss formell beschlossen werden.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende von der NASPA-Stiftung in Höhe von 1000.-€ für den Markt 2014/2015 zu.

Abstimmung: -Einstimmig-

Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss) über die Neugestaltung des Rathausvorplatzes und die weitere Vorgehensweise

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Grundsatzbeschluss über die Neugestaltung des Rathausvorplatzes zu.

Abstimmung: -Einstimmig-

Punkt 6
Mitteilungen, Anfragen und Einwohnerfragen

Mitteilungen

Anfragen

Anfragen

Der Vorsitzende antwortet zu
a) Ja, es ist ein gemeinsamer Ratsbeschluss mit Dörscheid gefasst und der Auftrag an die Fa. Abo-Wind vergeben worden,
b) es könnten auf jeden Fall Regressforderungen in nicht bezifferbarer Höhe auf die Gemeinde zukommen,
c) Nein