© Herrmann Knecht
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weisel am Montag, den 24.September 2018 um 19.30 Uhr im Rathaus in Weisel.
Anwesend:
1. Vorsitzender Ortsbürgermeister Ottmar Kappus
2. Gottfried Göttert - 1. Ortsbeigeordneter
3. Andreas Schmelzeisen - Ortsbeigeordneter
4. André Dillenberger- Ortsbeigeordneter
5. Die Ratsmitglieder: Benjamin Kappus
Hubert Erdkamp
Andreas Biermann
Heinz Schupp
Herbert Schuck
Günter Göttert
Steffen Wulf
Klaus Mallmann
Harro Hölzer
Hermann Knecht
Entschuldigt hat gefehlt: Christine Erbach, Marion Bitz, Theo Bernhard
Protokollführerin: Nicole Dillenberger
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 17.09.2018, veröffentlicht in der Wochenzeitung am 21.09.2018, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-8 öffentlich und zu Punkt 9-11 nicht öffentlich statt.
Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16.
Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.
Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungspunkten vom Juni und Juli 2018
2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Nebenarbeiten Erneuerung der Küche im Kindergarten „Zwergenhaus“
3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan „Auf dem Dewald“
4. Sachstandsbericht zum geplanten Bebauungsplan „Auf dem Dewald“
5. Würdigung und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Natur- und erlebnispädagogische Begegnungsstätte Unterste Harbacher Mühle“
Vorlage 2018-012
6. Würdigung und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kompetenzzentrum Brückenstraße“ Vorlage 2018-013
7. Grundstücksangelegenheiten
a. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Halle, Bischofsweg, Flur 10, Flurstück 35/5 Vorlage 2018-011
b. Verschiedene
8. Mitteilungen, Anfragen
Nichtöffentliche Sitzung
9. Grundstücksangelegenheiten
10. Personalangelegenheiten
11. Mitteilungen
Die Niederschrift vom 30. Juli 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sitzung vom 25.06.2018
Antrag auf Zuschuss aus dem Dorferneuerungsprogramm wurde abgelehnt.
Sitzung vom 30.07.2018
Antrag auf Zuschuss aus dem Dorferneuerungsprogramm wurde zugestimmt.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Nebenarbeiten wie folgt zu vergeben:
Malerarbeiten an die Firma Frank Rörsch, Weisel
Installationsarbeiten an die Fima Michael Dahlen, Lorch
Elektroarbeiten an die Firma HERMES, Miehlen.
Abstimmung: -Einstimmig-
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt einer schalltechnischen Untersuchung, im erforderlichen Maße, durch die Firma Pies, Boppard, zu.
Abstimmung: -Einstimmig-
Beschlussfassung zur Würdigung:
Der Rat der Ortsgemeinde Weisel beschließt, der Empfehlung zu folgen und einen neuen Hinweis 5.13 mit dem Wortlaut
„Hinsichtlich der Farbgebung wird auf den Leitfaden Farbkultur verwiesen“
in Kapitel 5, Hinweise der Textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Abstimmung: -Einstimmig-
Satzungsbeschluss:
a. Zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat die einzelnen Beschlussempfehlungen in der Würdigung inhaltlich. Die übrigen Anregungen werden entsprechend der Würdigung zur Kenntnis genommen.
b. Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Natur- und erlebnispädagogische Begegnungsstätte Unterste Harbacher Mühle“ in der abgeänderten Form gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmung: -Einstimmig-
Beschlussfassung der Würdigung:
1. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Anregung zum Immissionsschutz kann auf die nachfolgende Planungsebene der objektbezogenen Baugenehmigung verlagert werden. Für den Bebauungsplan wird kein Planänderungsbedarf erkannt.
2. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird durch ergänzende Aufnahme des Hinweises zu „Altbergbau“ auf die Planurkunde Rechnung getragen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Ergänzung, so dass sich kein Bedarf einer erneuten Beteiligung gemäß §4a Abs. 3 BauGB ergibt.
3. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und kein Planänderungsbedarf erkannt.
Abstimmung:
zu 1. -Einstimmig-
zu 2. -Einstimmig-
zu 3. -Einstimmig-
Satzungsbeschluss:
a. Zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß §3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat die einzelnen Beschlussempfehlungen in der Würdigung inhaltlich. Die übrigen Anregungen werden entsprechend der Würdigung zu Kenntnis genommen.
b. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Kompetenzzentrum Brückenstraße“ in der abgeänderten Form gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmung: -Einstimmig-
zu a.
Bauvoranfrage
Problem „Zuwegung“
die Zuwegung erfolgt über den nicht gewidmeten Wirtschaftsweg
die Erschließung gilt erst als gesichert, wenn das Anwesen an eine öffentlich gewidmete Straße anbindet
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Weisel stellt das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des §36 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§34 BauGB unter der Voraussetzung her, dass bei Bauantragstellung die Erschließung, mit Vorschaltung des Gestattungsvertrags, öffentlich rechtlich gesichert wird.
Abstimmung: -Einstimmig-
zu b.
Behandlung des gemeindlichen Einvernehmen zum „eigenen Bauantrag“ (Wohnpflegegemeinschaft)
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des §36 Abs. 2 BauGB i.V.m. §33 BauGB herzustellen.
Abstimmung: -Einstimmig-
Mitteilungen
Anfragen
Ende der Sitzung: 21.40 Uhr
Ottmar Kappus, Vorsitzender
Nicole Dillenberger, Protokollführerin