© Herrmann Knecht
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weisel am Montag, den 30. Juli 2018 um 19.30 Uhr im Rathaus in Weisel.
Anwesend:
1. Vorsitzender Ortsbürgermeister Ottmar Kappus
2. Gottfried Göttert - 1. Ortsbeigeordneter
3. Andreas Schmelzeisen - Ortsbeigeordneter
4. Die Ratsmitglieder: Benjamin Kappus
Marion Bitz
Andreas Biermann
Heinz Schupp
Christine Erbach
Herbert Schuck
Theo Bernhard
Günter Göttert
Steffen Wulf
Klaus Mallmann
Harro Hölzer
Hermann Knecht
Entschuldigt hat gefehlt: Hubert Erdkamp, André Dillenberger
Protokollführerin: Nicole Dillenberger
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 17.07.2018, veröffentlicht in der Wochenzeitung am 20.07.2018, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-8 öffentlich und zu Punkt 9 nicht öffentlich statt.
Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16.
Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.
Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlussfassung zur Unterstützung der BUGA 2029
2. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Straßenzuges „Achterweg/Freiherr-vom-Stein-Straße (Teilstück)“ und die Festlegung des Gemeindeteils
Vorlage 2018-005
3. Widmung der gemeindlichen Verkehrsanlagen „Achterweg“ und „Freiherr-vom-Stein-Straße“ als Gemeindestraßen gemäß §36 Landesstraßengesetz
Vorlage 2018-006
4. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Ortsgemeinde Weisel zur Holzvermarktung über die zu gründende Holzvermarktungsgesellschaft mbH Westerwald-Rhein-Taunus
Vorlage 2018-008
5. Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines neuen Geschäftsbesorgungsvertrages der Ortsgemeinde Weisel mit dem Land Rheinland-Pfalz gemäß §27 Abs. 3 Landeswaldgesetz
Vorlage 2018-009
6. Beratung und Beschlussfassung über die Grundsatzbeschlüsse zum geplanten Bebauungsplan „Auf dem Dewald“
Vorlage 2018-007
7. Grundstücksangelegenheiten
a. Herstellung des Einvernehmens zur Errichtung eines Nebengebäudes in der Gartenfeldstraße 11
b. Herstellung des Einvernehmens zur Errichtung eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle für einen Forstbetrieb
8. Mitteilungen, Anfragen
Nicht öffentliche Sitzung
9. Grundstücksangelegenheiten
Die Niederschrift vom 25.06.2018 wird vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der BUGA auf das Jahr 2029 zu.
Abstimmung: -mit 1 Gegen-Stimme-
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Straßenzug „Achterweg/Freiherr-vom-Stein-Straße (Teilstück)“ tiefbautechnisch auszubauen und hierfür das förmliche Ausbauprogramm festzulegen.
Zum Ausbauprogramm gehören:
1. evtl. Grundstückserwerb einschl. Vermessungskosten
2. die Erneuerung der Straßenoberfläche einschließlich Tragschicht
3. die Ertüchtigung der als talseitige Mulde ausgeführten Straßenoberflächenentwässerung
4. Ingenieurleistungen
5. Straßenbeleuchtung und
6. Straßenbegleitgrün
Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat entsprechend der zuvor genannten Fallgruppen den Gemeindeanteil für den Ausbau des Straßenzuges „Achterweg/Freiherr-vom-Stein-Straße“ auf 30% festzulegen.
Abstimmung: -Einstimmig-
Beschlussfassung:
Die in der Gemarkung Weisel gelegenen Verkehrsanlagen „Freiherr-vom-Stein-Straße“ (teilweise) und „Achterweg“ (teilweise) werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den Gemeingebrauch (§34 LStrG) gewidmet.
Die gewidmete Strecke „Freiherr-vom-Stein-Straße“ (Flur 25, Flurstück 25/20 tlw.), ist insgesamt 121 Meter lang. Sie beginnt an der Einmündung an der „Freiherr-vom-Stein-Straße“ (Flur 25, Flurstück 25/27) und endet hinter dem Anwesen „Freiherr-vom-Stein-Straße 28“ an der Einmündung des Wirtschaftsweges Flur 25, Flurstück 53 und der „Taunusstraße“. Hier geht die gewidmete Strecke in den „Achterweg“ über.
Die gewidmete Strecke „Achterweg“ (Flur 25, Flurstück 25/20 tlw. und Flur 20, Flurstück 82/1 tlw.) ist insgesamt 233 Meter lang. Sie beginnt am Übergang zur „Freiherr-vom-Stein-Straße“ am Anwesen „Freiherr-vom-Stein-Straße 28“ und Einmündung „Taunusstraße“ und endet an der Grundstücksgrenze des Anwesens „Achterweg 1“ (Flur 20, Flurstück 51/2) zum Gemeindegrundstück „Achterweg“ Flur 20, Flurstück 51/1.
Beschränkungen des Gemeingebrauchs auf Benutzungsarten sowie Benutzerkreise ergehen nicht.
Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Widmungsverfügung wird verwiesen.
Abstimmung: -Einstimmig-
Ratsmitglied Klaus Mallmann, nimmt aufgrund von Sonderinteresse, nicht an der Abstimmung teil.
Beschlussfassung:
Die landesweite Holzvermarktung kann zum 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz wird durch die Änderung des §27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald nicht mehr übernehmen.
Die Ortsgemeinde Weisel hat keine eigene Verwaltung, die Aufgabe der Holzvermarktung obliegt somit gemäß §68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne dass es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt.
Die Ortsgemeinde Weisel spricht sich dafür aus, dass sich die Verbandsgemeinde Loreley als Gesellschafter an der Holzvermarktungsorganisation Westerwald-Rhein-Taunus beteiligt.
Abstimmung: -1 Gegen-Stimme- 1 -Enthaltung-
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss des neuen Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Land Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 01.01.2019 in der vorliegenden Fassung zu.
Die im Vertragstext enthaltenen Auswahlbestimmungen werden mit „JA“ vereinbart.
Abstimmung: -2 Enthaltungen-
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt
a) das Ingenieurbüro Karst mit der Erarbeitung eines geänderten Gestaltungsentwurfs aufgrund der aufgeführten Problemstellungen zu beauftragen.
b) die Beauftragung des Ingenieurbüros Ludwig zur Ermittlung der auf Grundlage des neuen Gestaltungsentwurfs notwendigen Kosten, einschließlich der Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
c) die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, die zur Ermittlung des späteren Kaufpreises erforderlichen Kosten ggf. durch Angebotseinholung zu erstellen.
d) die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, die sich aus a) bis c) ergebenen Gesamtkosten und die entsprechenden Kaufpreise zur weiteren Behandlung zu ermitteln.
e) vorbehaltlich der Ergebnisse der Beschlüsse zu a) bis d) die Beauftragung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Vorlage einer Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Dewald“
f) vorbehaltlich der Ergebnisse der Beschlüsse zu a) und d) die Beauftragung der Verbandsgemeindeverwaltung die Erarbeitung eines entsprechenden Erschließungsvertrages mit den Verbandsgemeindewerken Loreley vorzunehmen.
Abstimmung: -Einstimmig-
a.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen, zur Errichtung eines Nebengebäudes in der Gartenfeldstraße 11,
her.
Abstimmung: -Einstimmig-
b.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen, zur Bauanfrage eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle auf Grundlage des § 36 (2) BauGB i.V. m. § 35 BauGB unter der Voraussetzung her, dass das Vorhaben privilegiert ist.
Abstimmung: -1 Enthaltung-
Anfragen
Ende der Sitzung: 21 Uhr
Ottmar Kappus, Vorsitzender
Nicole Dillenberger, Protokollführerin