© Herrmann Knecht
Anwesend:
1. Vorsitzender Ortsbürgermeister Ottmar Kappus
2. Gottfried Göttert 1. Ortsbeigeordneter
3. Andreas Schmelzeisen- Ortsbeigeordneter
4. Die Ratsmitglieder
Benjamin Kappus
Hermann Knecht
Andreas Biermann
Klaus Mallmann
Günter Göttert
Heinz Schupp
Christine Erbach
Herbert Schuck
Steffen Fluck
Marion Bitz
Theo Bernhard
Entschuldigt hat gefehlt: Andre Dillenberger, Hubert Erdkamp, Harro Hölzer
Protokollführer: Ottmar Kappus
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 11.07.2016 veröffentlicht in der Wochenzeitung am 15.07.2016, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-11 öffentlich und zu 1-3 nicht öffentlich statt.
Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16.
Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.
Öffentliche Sitzung
Nicht öffentliche Sitzung
Die Niederschrift vom 23. Mai 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im ersten Satz muss der Tag von Sonntag auf Montag geändert werden.
Das älteste Ratsmitglied Hermann Knecht übernimmt die Leitung des Tagesordnungspunktes und trägt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Niederschrift vor. Der Vorsitzende sowie die Beigeordneten Göttert und Schmelzeisen nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Jahresüberschuss beträgt 190.650,88€. Durch die Rückstellungen in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich verringert sich dieser auf 40.550,88€. Das Eigenkapital erhöht sich auf 7.661.913,76€, die Forderung an die Verbandsgemeinde zum 31.12.2015 auf 620.055,87€.
Herr Knecht beantragt
a) Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO
Abstimmung: Einstimmig
b) Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und den Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO
Abstimmung: Einstimmig
c) Die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i.V.m. § 68 GemO
Abstimmung: Einstimmig
Da Weisel nicht an dem Projekt des Kreises durch die Fa. INEXIO teilnimmt, sondern von der Telekom ausgebaut wird, äußert der Rat Bedenken gegen die Trassenführung, da diese mitten durch den Ort führt. Man erwartet, dass Straßen und Gehwege wieder einwandfrei hergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt der INEXIO Informationstechnologie und Telekommunikationstechnik KGaA die Zustimmung der Wegebaulast nach § 68 TKG innerhalb der Gemeinde Weisel.
Abstimmung: -Einstimmig-
In der letzten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal am 05.07.2016 in der Stadthalle Lahnstein wurde dafür geworben, dass alle Gemeinden einen gemeinsamen Unterstützungsbeschluss fassen sollten. Jedes Ratsmitglied hat bereits die Vorstudie und die Einladung zu Informationsveranstaltungen erhalten.
Der Rat verspricht sich durch diese Bewerbung eine Aufwertung unserer Region.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Weisel unterstützt die Bewerbung um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2031 im Welterbe Oberes Mittelrheintal. Die BUGA-Bewerbung verspricht eine umfassende Aufwertung für die Region. Eine BUGA im Oberen Mittelrheintal würde in den nächsten 15 Jahren alle Bauvorhaben unter einem Planungsdach bündeln und Menschen, Ideen und Ressourcen zusammenbringen.
2. Der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal wird von der Gemeinde Weisel aufgefordert, eine verbindliche Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Die BUGA-Machbarkeitsstudie soll die in der Vorstudie formulierten Fragen und Aufgaben lösen und ein umfassendes Organisations- und Finanzierungskonzept beinhalten.
3. Der Zweckverband wird aufgefordert, den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie in drei Verbandsversammlungen zeitnah vorzustellen. In einer Zweckverbandsversammlung soll das in der Machbarkeitsstudie zu erarbeitende Organisations- und Finanzierungsmodell beraten und beschlossen werden.
Abstimmung: Einstimmig
Punkt 4
Sachstand Projekt WohnPunktRLP
In der Sitzung des Steuerungskreises am 12. Juli 2016 wurden die Pläne des Büros Heil vorgestellt. Diese fanden große Zustimmung. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit einem Pflegedienst über die Trägerschaft stattgefunden. Die Empfehlung der LZG und des Pflegedienstes laufen auf 12 Plätze hinaus. Richtzahl hierfür sind 4.000 Einwohner. Anstatt der 2. Gruppe wäre es sinnvoller eine Tagespflege für 15 Personen mit zu planen. Bei entsprechender Nachfrage können auch Eigentumswohnungen ca. 60qm mit angeboten werden. Der Gemeinde- und Städtebund ist eingeschaltet, Vorschläge über die geeignete Kooperationsform mit Dörscheid zu finden. Am 21. Juli 2016 fand ein Gespräch bei der VG Oberwesel über Zuschussmöglichkeiten im Rahmen des Leaderprogrammes statt. Als nächster Schritt ist ein Gespräch mit allen Beteiligten bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene zur Kenntnis
Durch europäisches Recht wird ab 01.01.2017 die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu konzipiert. Danach sind Gemeinden grundsätzlich Unternehmer und damit steuerpflichtig. Es wurde eine Übergangsregelung bis 2020 geschaffen, nach dem die Gemeinden nach altem Recht besteuert werden, wenn sie dies wählen. Dies ist auch vom Jagdvorstand für die Jagdverpachtung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, von dem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt verbindlich zu erklären, dass für sämtliche in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen die Umsatzbesteuerung nach den bis Ende 2016 geltenden Grundsätzen (§ 2 Abs. 3 UStG) erfolgen soll.
Abstimmung: Einstimmig
Sonderinteresse Gottfried Göttert
Die Notwendigkeit für den Kauf war bereits beim Kauf des kommunalen Traktors diskutiert worden.
Es liegen zwei Angebote vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Einachs-Dreiseitenkippers für den Bauhof zu. Der Auftrag wird an die Fa. Gottfried Göttert zum Preis von 4.007,00€ vergeben.
Abstimmung: Einstimmig
Sonderinteresse Gottfried Göttert
Die Bücherei soll besser ausgeleuchtet werden. Ein Angebot über eine Kompletterneuerung wurde als zu teuer verworfen. Es sollen lediglich die Leuchtmittel ausgetauscht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Austausch der Leuchtmittel an die Fa. Gottfried Göttert zu vergeben.
Abstimmung: 12 Ja, 1 Enthaltung
Anwohner des Birkenweges haben darauf hingewiesen, dass immer wieder LKWs über 7,5 to in den Birkenweg einfahren und dann Gärten, Zäune etc. beschädigen. Zur Vermeidung sollen zwei Schilder „Durchfahrt verboten LKWs über 7,5 to – Anlieger frei“ aufgestellt werden.
Es handelt sich beim Birkenweg um eine verkehrsberuhigte Straße, die aber grundsätzlich für LKW befahrbar ist. Über das Für und Wider von Schildern wird ausführlich diskutiert.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung von Durchfahrtsverbotsschildern für Fahrzeuge über 7,5to im Birkenweg zu.
Abstimmung: 1 Ja, 1 Enthaltung, 12 Nein
In der letzten Sitzung wurde der Auftrag an das Büro Heil zur Planung des Seniorenwohnheimes mit der Maßgabe vergeben, dass die Kosten 1.000,00€ nicht übersteigen sollen.
Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 1.450,61€.
Diesem Betrag wurde seitens der Beigeordneten zugestimmt.
Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.
Ende der Sitzung; 21.50 Uhr
Ottmar Kappus
Vorsitzender und Protokollführer