21.07.2014, 20:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Weisel

Anwesend:

  1. Vorsitzender Ortsbürgermeister Ottmar Kappus
  2. Ortsbeigeordneter Andreas Schmelzeisen
  3. Die Ratsmitglieder
    Christine Erbach
    Gottfried Göttert
    Andreas Schmelzeisen
    Benjamin Kappus
    André Dillenberger
    Hermann Knecht
    Hubert Erdkamp
    Harro Hölzer
    Steffen Fluck
    Günter Göttert
    Herbert Schuck
    Andreas Biermann
    Marion Bitz
    Klaus Mallmann

Entschuldigt hat gefehlt: Theo Bernhard

Protokollführerin: Ottmar Kappus

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 09.07.2014 veröffentlicht in der Wochenzeitung am 11.07.2014, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-10 öffentlich, und zu Punkt 1-3 nichtöffentlich statt.

Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16. Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
  2. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des ersten Beigeordneten
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Gemeinderates
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde
  5. Beschlussfassung über das Bekanntmachungsorgan gem. § 1 der Hauptsatzung
  6. Ehrung von Ratsmitgliedern
  7. Wahl der Mitglieder des Kindergartenausschusses
  8. Beratung der Maßnahmen und Ziele für die laufende Legislaturperiode
  9. Mitteilungen, Anfragen, Einwohnerfragen

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten
  2. Personalangelegenheiten
  3. Mitteilungen

Öffentliche Sitzung ab 20:00 Uhr

Die Niederschrift vom 23. Juni 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende bittet darum, die Tagesordnung um einen neuen Tagesordnungspunkt 8 „Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Beteiligung an der Arztpraxis Dr. med. Robert Lockermann“ zu ergänzen.

Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

Punkt 1
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Gottfried Göttert war bei der konstituierenden Sitzung im Urlaub und ist noch als Ratsmitglied gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (vgl. §20,21 und 30 Abs. 1 GemO) zu verpflichten. Dies erfolgt durch den Vorsitzenden.

Punkt 2
Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ersten Ortsbeigeordneten

In der konstituierenden Sitzung am 23.06.2014 wurde Gottfried Göttert in Abwesenheit zum 1. Ortsbeigeordneten gewählt.
Durch den Ortsbürgermeister wird er unter Hinweis auf § 54 GemO sodann nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Weisel ernannt.
Sodann vereidigt der Ortsbürgermeister den 1. Ortsbeigeordneten. Dieser wiederholt dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Anschließend führt der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in sein Amt ein.

Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Gemeinderates

Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO ist die Geschäftsordnung auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat nach der Neuwahl erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen. Der Beschluss hierüber bedarf der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (12 Stimmen von 17 Stimmberechtigten). Es handelt sich weitgehend um die Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, die an unsere Gegebenheiten angepasst wurde. Diese liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form.

Abstimmung: - 16 Ja-Stimmen –

Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern Änderungen anstehen.
Es wurde gewünscht, die Anzahl der Beigeordneten auf 3 zu erhöhen. Die Wahl eines weiteren Beigeordneten kann erst in der nächsten Sitzung – nach der Veröffentlichung der Hauptsatzung – erfolgen. Die derzeitige Hauptsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Es sind zwei Beschlüsse zu fassen:

1. Über die Regelung des § 7 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und entsprechend § 8 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

Hinweis: Der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten mit Ratsmandat sind hierbei gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 i.V. mit § 22 Abs. 1 GemO (Sonderinteresse) ausgeschlossen und haben kein Stimmrecht. Den Vorsitz führt das älteste anwesende Ratsmitglied (Hermann Knecht) gem. § 36 Abs. 1 GemO.
Da das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, wird er bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl (vgl. § 25 Abs. 2 GemO) der Ratsmitglieder (9 Stimmen von 16 Stimmberechtigten).

2. Über die Neufassung der übrigen Regelungen der Hauptsatzung Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (9 Stimmen von 17 Stimmberechtigten)

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt der Aufwandsentschädigung gem. § 7 für den Ortsbürgermeister und gem. § 8 für die Ortsbeigeordneten nach der vorliegenden Hauptsatzung zu
2. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung

Abstimmung:
zu 1. -13 Ja-Stimmen-
Zu 2. -16 Ja-Stimmen-

Punkt 5
Beschlussfassung über das Bekanntmachungsorgan gem. § 1 der Hauptsatzung

Nach § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung sind die Bekanntmachungen der Gemeinde bisher im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley erfolgt. Dieses nennt sich jetzt Wochenzeitung.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt als Bekanntmachungsorgan nach § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung die „Wochenzeitung“ der Verbandsgemeinde Loreley.

Abstimmung: -16 Ja-Stimmen-

Punkt 6
Ehrung von Ratsmitgliedern

Der Gemeinde- und Städtebund würdigt für die Verdienste um das Gemeinwesen folgende Personen mit einer Urkunde:

  • Marion Bitz für 20 Jahre Aushändigung in der Sitzung
  • Hermann Knecht für 25 Jahre Aushändigung in der Sitzung
  • Theo Bernhard für 35 Jahre – Zusendung
  • Karl-Heinz Ochs für 24 Jahre – Zusendung
  • Wilfried Schmelzeisen für 30 Jahre Ratsmitglied – Zusendung

Punkt 7
Wahl der Mitglieder des Kindergartenausschusses

Gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Weisel und Dörscheid ist für die Beratung und Vorbereitung von Beschlüssen, die den Kindergarten Weisel betreffen, ein Kindergartenausschuss zu bilden. In der Regel tagt der Ausschuss einmal jährlich.

Der Ausschuss setzt sich gem. § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

1. Vorsitzender – Ortsbürgermeister der Gemeinde Weisel
2. Vorsitzender – Ortsbürgermeister der Gemeinde Dörscheid
3 Vertreter der Ortsgemeinde Weisel
2 Vertreter der Ortsgemeinde Dörscheid

Dies bedeutet je Fraktion 1 Vertreter und 1 Stellvertreter.
Die Vertreter sowie deren Stellvertreter sind von den Ortsgemeinderäten Weisel bzw. Dörscheid für die Dauer der Wahlperiode nach den Bestimmungen des § 45 GemO neu zu wählen. Folgende Personen werden aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:
Torsten Vohs - Stellvertreter Harro Hölzer
Andre Dillenberger - Stellvertreter Benjamin Kappus
Günter Göttert - Stellvertreter Christine Erbach

Abstimmung: -16 Ja-Stimmen-

Punkt 8
neu Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Beteiligung an der Arztpraxis Dr. med. Robert Lockermann

In der Sitzung am 05. Mai 2014 wurde der Zuschuss für die Errichtung der Arztpraxis vorläufig auf 20.000,00€ gedeckelt. Zusätzlich wurde die Übernahme der Mietkosten für 2 Jahre beschlossen. Mit der Fa. Elbag konnte der Mietbetrag auf 1.000,00€ monatlich brutto festgelegt werden. Dies wären für die Gemeinde 24.000,00€. Bei den Sachkosten liegen wir aktuell bei 24.725,77€. Da noch weitere Kleinigkeiten (Elektroarbeiten, Anstrich, Desinfektion) anstehen, ist eine Erhöhung des Ansatzes auf 28.000,00€ erforderlich.
Im August findet ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht statt. Am 23.07.2014 treffen sich die Bürgermeister und Beigeordneten von Kaub, Dörscheid, Bornich und Weisel um über eine Kostenbeteiligung zu sprechen. Angedacht ist ein finanzieller Zuschuss zu den Mietkosten.
In einem Ortstermin wurde die Einrichtung von Parkplätzen an der K99 und einer Bushaltestelle in der Blücherstr. 2 besprochen. Dies soll vorläufig durch den Bauhof der VG erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Ansatzes für die Sacheinrichtung der Arztpraxis auf 28.000,00€ zu.

Abstimmung: -15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung-

Punkt 9
Beratung der Maßnahmen und Ziele für die laufende Legislaturperiode

Als vorgegeben aus der letzten Legislaturperiode und bereits beschlossen stehen fest:

  • Endausbau Talblick (Terminierung Anliegerversammlung für Anfang September 2014)
  • Endausbau Achterweg
  • Neuanlage Rathausvorplatz Neu aufgenommen werden
  • Erneuerung der Teerdecken Käfter Weg und Kreuzberg (Antrag auf Zuschuss DLR??)
  • Grillhütte – Abdichtung Wand, Errichtung einer Pergola über Pflasterung, Neubau Toilettenanlage
  • Biotop Lindenbaum – Sitzgelegenheit
  • Renovierung der Aussichtshütten
  • Beschallungsanlage Friedhof
  • Erneuerung Wanderschilder
  • Erneuerung Straßenschilder (einheitlich, historisch im ganzen Ort – Kontaktaufnahme mit Dietmar Schlaadt)

Punkt 9
Mitteilungen, Anfragen, Einwohnerfragen Mitteilungen

  • am 16.07.2014 fand eine öffentliche Versammlung zum Thema „Unser Dorf hat Zukunft“ statt. Die Teilnehmer empfehlen eine vorrangige Konzentration auf die Erneuerung des Rathausvorplatzes. Hier sollte sowohl die Straße als auch der Brunnenplatz in die Planungen mit einbezogen werden. Der Bereich müsste für den Busverkehr gesperrt werden. Herr Strugalla würde sich mit einem identitätsstiftenden Denkmal mit einbringen. Zuschussmöglichkeiten (Dorferneuerung, Investitionsstock, Kunst- oder Denkmalförderung) wären zu prüfen.

Anfragen Ratsmitglieder

  • Gewerbeschild auf Grundstück Sprenger sollte anderweitig aufgestellt werden, wenn es sich tatsächlich auf dem Eigentum der Fam. Sprenger befindet.
  • bei der Errichtung des Seniorenheimes gibt es keine neuen Informationen
  • die Herkulesstaude auf dem Grundstück HWS und Gemeinde hat sich rasant ausgebreitet und kann nur noch professionell bekämpft werden. Gibt es hier Fachfirmen?

Einwohnerfragen

Berthold Kappus von der Initiative gegen Windkraft fragt an, ob der Gemeinderat bereit ist, eine Bürgerversammlung zur Information über Windkraft durchzuführen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Rat in der nicht öffentlichen Sitzung über dieses Thema diskutieren wird und das Ergebnis der Initiative mitteilt.

Ende der Sitzung: 22:45 Uhr
Ottmar Kappus
Vorsitzender und Protokollführer