© Herrmann Knecht
21.07.2014, 20:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Weisel
Anwesend:
Entschuldigt hat gefehlt: Theo Bernhard
Protokollführerin: Ottmar Kappus
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 09.07.2014 veröffentlicht in der Wochenzeitung am 11.07.2014, ordnungsgemäß eingeladen und gemäß § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Beratung findet zu Punkt 1-10 öffentlich, und zu Punkt 1-3 nichtöffentlich statt.
Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16. Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzender) kraft Amts stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung ab 20:00 Uhr
Die Niederschrift vom 23. Juni 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende bittet darum, die Tagesordnung um einen neuen Tagesordnungspunkt 8 „Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Beteiligung an der Arztpraxis Dr. med. Robert Lockermann“ zu ergänzen.
Der Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Gottfried Göttert war bei der konstituierenden Sitzung im Urlaub und ist noch als Ratsmitglied gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (vgl. §20,21 und 30 Abs. 1 GemO) zu verpflichten. Dies erfolgt durch den Vorsitzenden.
In der konstituierenden Sitzung am 23.06.2014 wurde Gottfried Göttert in Abwesenheit zum 1. Ortsbeigeordneten gewählt.
Durch den Ortsbürgermeister wird er unter Hinweis auf § 54 GemO sodann nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Weisel ernannt.
Sodann vereidigt der Ortsbürgermeister den 1. Ortsbeigeordneten. Dieser wiederholt dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Anschließend führt der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in sein Amt ein.
Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO ist die Geschäftsordnung auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat nach der Neuwahl erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen. Der Beschluss hierüber bedarf der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (12 Stimmen von 17 Stimmberechtigten). Es handelt sich weitgehend um die Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, die an unsere Gegebenheiten angepasst wurde. Diese liegt den Ratsmitgliedern vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form.
Abstimmung: - 16 Ja-Stimmen –
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Gemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern Änderungen anstehen.
Es wurde gewünscht, die Anzahl der Beigeordneten auf 3 zu erhöhen. Die Wahl eines weiteren Beigeordneten kann erst in der nächsten Sitzung – nach der Veröffentlichung der Hauptsatzung – erfolgen. Die derzeitige Hauptsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Es sind zwei Beschlüsse zu fassen:
1. Über die Regelung des § 7 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters und entsprechend § 8 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
Hinweis: Der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten mit Ratsmandat sind hierbei gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 i.V. mit § 22 Abs. 1 GemO (Sonderinteresse) ausgeschlossen und haben kein Stimmrecht. Den Vorsitz führt das älteste anwesende Ratsmitglied (Hermann Knecht) gem. § 36 Abs. 1 GemO.
Da das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, wird er bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl (vgl. § 25 Abs. 2 GemO) der Ratsmitglieder (9 Stimmen von 16 Stimmberechtigten).
2. Über die Neufassung der übrigen Regelungen der Hauptsatzung Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (9 Stimmen von 17 Stimmberechtigten)
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Aufwandsentschädigung gem. § 7 für den Ortsbürgermeister und gem. § 8 für die Ortsbeigeordneten nach der vorliegenden Hauptsatzung zu
2. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung
Abstimmung:
zu 1. -13 Ja-Stimmen-
Zu 2. -16 Ja-Stimmen-
Nach § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung sind die Bekanntmachungen der Gemeinde bisher im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley erfolgt. Dieses nennt sich jetzt Wochenzeitung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt als Bekanntmachungsorgan nach § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung die „Wochenzeitung“ der Verbandsgemeinde Loreley.
Abstimmung: -16 Ja-Stimmen-
Der Gemeinde- und Städtebund würdigt für die Verdienste um das Gemeinwesen folgende Personen mit einer Urkunde:
Gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Weisel und Dörscheid ist für die Beratung und Vorbereitung von Beschlüssen, die den Kindergarten Weisel betreffen, ein Kindergartenausschuss zu bilden. In der Regel tagt der Ausschuss einmal jährlich.
Der Ausschuss setzt sich gem. § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
1. Vorsitzender – Ortsbürgermeister der Gemeinde Weisel
2. Vorsitzender – Ortsbürgermeister der Gemeinde Dörscheid
3 Vertreter der Ortsgemeinde Weisel
2 Vertreter der Ortsgemeinde Dörscheid
Dies bedeutet je Fraktion 1 Vertreter und 1 Stellvertreter.
Die Vertreter sowie deren Stellvertreter sind von den Ortsgemeinderäten Weisel bzw. Dörscheid für die Dauer der Wahlperiode nach den Bestimmungen des § 45 GemO neu zu wählen. Folgende Personen werden aus der Mitte des Rates vorgeschlagen:
Torsten Vohs - Stellvertreter Harro Hölzer
Andre Dillenberger - Stellvertreter Benjamin Kappus
Günter Göttert - Stellvertreter Christine Erbach
Abstimmung: -16 Ja-Stimmen-
In der Sitzung am 05. Mai 2014 wurde der Zuschuss für die Errichtung der Arztpraxis vorläufig auf 20.000,00€ gedeckelt. Zusätzlich wurde die Übernahme der Mietkosten für 2 Jahre beschlossen. Mit der Fa. Elbag konnte der Mietbetrag auf 1.000,00€ monatlich brutto festgelegt werden. Dies wären für die Gemeinde 24.000,00€. Bei den Sachkosten liegen wir aktuell bei 24.725,77€. Da noch weitere Kleinigkeiten (Elektroarbeiten, Anstrich, Desinfektion) anstehen, ist eine Erhöhung des Ansatzes auf 28.000,00€ erforderlich.
Im August findet ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht statt. Am 23.07.2014 treffen sich die Bürgermeister und Beigeordneten von Kaub, Dörscheid, Bornich und Weisel um über eine Kostenbeteiligung zu sprechen. Angedacht ist ein finanzieller Zuschuss zu den Mietkosten.
In einem Ortstermin wurde die Einrichtung von Parkplätzen an der K99 und einer Bushaltestelle in der Blücherstr. 2 besprochen. Dies soll vorläufig durch den Bauhof der VG erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Ansatzes für die Sacheinrichtung der Arztpraxis auf 28.000,00€ zu.
Abstimmung: -15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung-
Als vorgegeben aus der letzten Legislaturperiode und bereits beschlossen stehen fest:
Anfragen Ratsmitglieder
Einwohnerfragen
Berthold Kappus von der Initiative gegen Windkraft fragt an, ob der Gemeinderat bereit ist, eine Bürgerversammlung zur Information über Windkraft durchzuführen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Rat in der nicht öffentlichen Sitzung über dieses Thema diskutieren wird und das Ergebnis der Initiative mitteilt.
Ende der Sitzung: 22:45 Uhr
Ottmar Kappus
Vorsitzender und Protokollführer