23.06.2014, 20:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Weisel

Anwesend:

1. Vorsitzender Ottmar Kappus
2. der geschäftsführende Beigeordnete Wilfried Schmelzeisen
3. die neu gewählten Ratsmitglieder

  • Andreas Schmelzeisen
  • Hermann Knecht
  • Benjamin Kappus
  • Harro Hölzer
  • Klaus Mallmann
  • Herbert Schuck
  • Theodor Bernhard
  • Günter Göttert
  • Marion Bitz
  • Hubert Erdkamp
  • André Dillenberger
  • Heinz Schupp
  • Andreas Biermann
  • Steffen Fluck
  • Christine Erbach

Entschuldigt hat gefehlt:
Gottfried Göttert

4. Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Werner Groß

5. von der Verwaltung: Friedhelm Schneider
Jan-Hendrik Clasen (Protokollführer)

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat mit Schreiben vom 11.06.2014, veröffentlicht in der Wochenzeitung Nr. 25/2014 am 20.06.2014, ordnungsgemäß eingeladen und gem. § 39 GemO beschlussfähig ist.
Bedenken gegen Form, Frist und Tagesordnung werden nicht erhoben.
Nach § 29 Abs. 2 GemO beträgt die Zahl der gewählten Ratsmitglieder 16.
Gem. § 36 Abs. 3 GemO ist der Ortsbürgermeister (Vorsitzende) kraft Amtes stimmberechtigt, so dass die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder 16 plus 1 = 17 beträgt.

Tagesordnung:
A) Öffentliche Sitzung:

  1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
  2. Ernennung des neugewählten Ortsbürgermeisters
  3. Wahl der Beigeordneten
  4. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten
  5. Verabschiedung und Ehrung von nicht mehr im Rat vertretenen Ratsmitgliedern
  6. Mitteilungen, Anfragen und Einwohnerfragen

B) Nichtöffentliche Sitzung:

  1. Grundstücksangelegenheiten
  2. Mitteilungen

A) Öffentliche Sitzung
Punkt 1
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Vorsitzenden zu verpflichten sind. Die Verweigerung gilt als Verzicht auf den Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 Satz 2 GemO. Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden. Später nachrückende Ratsmitglieder können auch außerhalb der Tagesordnung (in jedem Falle aber in öffentlicher Sitzung) verpflichtet werden.
Sodann verpflichtet der geschäftsführende Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere die Schweige- und Treuepflicht sowie die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl. (vgl. §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO)

Punkt 2
Ernennung des neugewählten Ortsbürgermeisters
In der Urwahl am 25.05.2014 war Ottmar Kappus zum Ortsbürgermeister gewählt worden.
Er wird unter Hinweis auf § 54 GemO nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der vom geschäftsführenden Beigeordneten Wilfried Schmelzeisen ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Weisel ernannt.
Da es sich um Wiederwahl handelt, entfallen gem. § 54 Abs. 1, Satz 3 GemO Vereidigung und Amtseinführung. Der ernannte Ortsbürgermeister übernimmt sodann wieder den Vorsitz der Sitzung.

Punkt 3
Wahl der Beigeordneten
Nach § 5 der gültigen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weisel beträgt die Zahl der zu wählenden Beigeordneten 2. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahl der Beigeordneten gem. § 40 GemO durch den Gemeinderat erfolgt. § 53 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gem. § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die Ausschließungsgründe nach § 22 GemO finden keine Anwendung.
Gem. § 40 Abs. 3 GemO ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Maßgebend ist die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder.
Gem. § 40 Abs. 4 GemO zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen.
Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz oder Verwahrung enthalten, sind ungültig.
Erhält der vorgeschlagene Kandidat im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, erfolgt ein zweiter Wahlgang mit dem gleichen Kandidaten.
Erst wenn auch dieser zweite Wahlgang ohne Ergebnis bleibt, ist der Vorschlag endgültig abgelehnt; erst dann können neue Kandidaten für ein neues Wahlverfahren vorgeschlagen werden. Selbstverständlich kann dabei wieder dieselbe Person vorgeschlagen werden, die im ersten "Versuch" nicht die notwendige Mehrheit erreicht hat.
Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Weisel werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.
Durch den Ortsbürgermeister werden sodann die Ratsmitglieder André Dillenberger und Andreas Biermann für den Wahlvorstand bestimmt.
Es ergeht der Hinweis, dass gem. § 53 Abs. 3 GemO wählbar zum Beigeordneten ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 KWG ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Auf die besonderen Vorschriften gem. § 53 Abs. 4 GemO (Bürger der Ortsgemeinde Weisel sowie die besonderen Ausschließungsgründe) wird ebenfalls hingewiesen.

a) Erster Beigeordneter
Für die Wahl zum Ersten Beigeordneten wird sodann gem. § 40 Abs. 2 GemO Gottfried Göttert vorgeschlagen.
Erster Wahlgang
Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass für die geheime Abstimmung besondere Vorbereitungen getroffen wurden mit Bereitstellung eines abgeschlossenen Raums, einer Abstimmungsurne, Stimmzetteln und Umschlägen. Der Vorsitzende weist ferner darauf hin, dass in dem Abstimmungsraum ein Schreibstift ausliegt, der für die Wahlhandlung zu benutzen ist. Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel erfolgt durch Ankreuzen des Namens des Kandidaten mit einem "X". Das Einlegen des Stimmzettels in den vorbereiteten Umschlag hat in dem Abstimmungsraum zu erfolgen und danach ist der geschlossene Umschlag in die bereitgestellte Abstimmungsurne zu werfen.

Danach wird den Ratsmitgliedern je ein für die Abstimmung weißer/vorbereiteter Stimmzettel und ein Umschlag ausgehändigt.
Zur Stimmabgabe wird die Zeit von 20:10 Uhr bis 20:20 Uhr bestimmt.
Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit in dem Abstimmungsraum auf.
Der Protokollführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt die Vorsitzende die Abstimmung für beendet. Danach stellt er fest, dass bei der Abstimmung 15 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 15 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben.
Die abgegebenen Stimmzettel werden der Abstimmungsurne entnommen und vom Wahlvorstand gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.
Der Vorsitzende liest sodann den Inhalt der Stimmzettel laut vor. Der Protokollführer nimmt Einsicht und vermerkt die auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenen Stimmen.
Ergebnis der Abstimmung:
Zahl der abgegebenen Stimmzettel 15
Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel: 0
Zahl der Stimmenthaltungen: 0

Demnach gültige Stimmzettel: 15

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Gottfried Göttert 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Gottfried Göttert
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GemO) und zum Ersten Beigeordneten gewählt worden ist.
Da Gottfried Göttert an dieser Sitzung verhindert ist, hat er im Vorhinein erklärt, dass er im Falle der Wahl zum Ersten Beigeordneten der Gemeinde Weisel, diese auch annehme.
Das Stimmrecht der Vorsitzenden hat gem. § 36 Abs. 3 GemO geruht. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit wurde der Vorsitzende nicht mitgezählt.
Die Stimmzettel werden in einem Briefumschlag verschlossen und versiegelt.
Unter Hinweis auf § 43 Abs. 1 GemO werden sie bis zum Ablauf der zweiwöchigen Anfechtungsfrist bei der Verbandsgemeinde Loreley aufbewahrt und danach vernichtet.

b) Weiterer Beigeordnete
Für die Wahl zum weiteren Beigeordneten wird sodann gem. § 40 Abs. 2 GemO Andreas Schmelzeisen vorgeschlagen.
Erster Wahlgang
Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass für die geheime Abstimmung besondere Vorbereitungen getroffen wurden mit Bereitstellung eines abgeschlossenen Raums, einer Abstimmungsurne, Stimmzetteln und Umschlägen. Der Vorsitzende weist ferner darauf hin, dass in dem Abstimmungsraum ein Schreibstift ausliegt, der für die Wahlhandlung zu benutzen ist. Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel erfolgt durch Ankreuzen des Namens des Kandidaten mit einem "X". Das Einlegen des Stimmzettels in den vorbereiteten Umschlag hat in dem Abstimmungsraum zu erfolgen und danach ist der geschlossene Umschlag in die bereitgestellte Abstimmungsurne zu werfen.

Danach wird den Ratsmitgliedern je ein für die Abstimmung weißer/vorbereiteter Stimmzettel und ein Umschlag ausgehändigt.
Zur Stimmabgabe wird die Zeit von 20:25 Uhr bis 20:35 Uhr bestimmt.
Der Vorsitzende fordert die Ratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit in dem Abstimmungsraum auf.
Der Protokollführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt die Vorsitzende die Abstimmung für beendet. Danach stellt er fest, dass bei der Abstimmung 15 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 15 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben.
Die abgegebenen Stimmzettel werden der Abstimmungsurne entnommen und vom Wahlvorstand gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.
Der Vorsitzende liest sodann den Inhalt der Stimmzettel laut vor. Der Protokollführer nimmt Einsicht und vermerkt die auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenen Stimmen.
Ergebnis der Abstimmung:
Zahl der abgegebenen Stimmzettel: 15
Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel: 0
Zahl der Stimmenthaltungen: 0

Demnach gültige Stimmzettel: 15

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Andreas Schmelzeisen 15 Ja-Stimmen

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Andreas Schmelzeisen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GemO) und zum weiteren Beigeordneten gewählt worden ist.
Auf Befragen erklärt der Gewählte die Annahme der Wahl.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden hat gem. § 36 Abs. 3 GemO geruht. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit wurde der Vorsitzende nicht mitgezählt.
Die Stimmzettel werden in einem Briefumschlag verschlossen und versiegelt.
Unter Hinweis auf § 43 Abs. 1 GemO werden sie bis zum Ablauf der zweiwöchigen Anfechtungsfrist bei der Verbandsgemeinde Loreley aufbewahrt und danach vernichtet.

Punkt 4
Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten
a) Erster Beigeordneter
Gottfried Göttert war unter Tagesordnungspunkt 3 zum Ersten Beigeordneten gewählt worden.
Da Gottfried Göttert nicht anwesend ist, wird er in der nächsten Sitzung ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
b) weiterer Beigeordnete
Andreas Schmelzeisen war unter Tagesordnungspunkt 3 zum weiteren Beigeordneten gewählt worden. Durch den Ortsbürgermeister wird er unter Hinweis auf § 54 GemO sodann nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Weisel ernannt.
Sodann vereidigt der Ortsbürgermeister den Beigeordneten. Dieser wiederholt dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."
Anschließend führt der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in sein Amt ein.

Punkt 5
Verabschiedung und Ehrung von nicht mehr im Rat vertretenen Ratsmitgliedern
Ortsbürgermeister Ottmar Kappus verabschiedet Volker Bernhard, Niels Rudhard, Günter Neidhöfer, Karl-Heinz Ochs und Wilfried Schmelzeisen und ehrt diese mit einem Präsent und einer Urkunde für langjährige Dienste im Gemeinderat der Ortsgemeinde Weisel.

Punkt 7
Mitteilungen, Anfragen und Einwohnerfragen

  • Mittwoch, 25.06.2014, 15:00 Uhr findet der Gebietsentscheid der Gemeinde Weisel „Unser Dorf soll schöner werden" statt
  • Die Einweihung des Platzes hinter dem Rathaus findet am Freitag, den 04.07.2014 um 14:00 - 18:30 Uhr statt. Eine Buchpräsentation der Bücherei Weisel wird diese Veranstaltung begleiten.
  • Hausarzt Dr. Lockermann wird am 01.07.2014 seinen Dienst aufnehmen. Es wird eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Weisel und Herrn Dr. Lockermann über die Investitionen für die Praxis geben.
  • Die Firma Rudhard hat die Kosten für den Grabaushub auf dem Friedhof auf 350,00 € erhöht.
  • Die Süwag wird eine Prüfung der Maststandorte in der Gemeinde durchführen.
  • Es liegt eine anonyme Beschwerde über eine illegale Fettabfallentsorgung im „Kanalschacht" vor der Metzgerei Weisel vor.
  • Am 25.06.2014 wird um 18:00 Uhr eine „Demo" gegen das „Windkraft-Projekt" der Gemeinden Weisel und Dörscheid auf dem Rathausplatz der Gemeinde Weisel stattfinden. Ein Antwortschreiben von Ortsbürgermeister Ottmar Kappus zum Beschwerdebrief von Gerhard Kulz ist auch auf der Homepage der Gemeinde Weisel veröffentlicht.